Betriebshaftpflichtversicherung
Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt den Unternehmer, das Unternehmen sowie dessen gesetzliche Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung. Sie prüft eine gestellte Forderung gegen das Unternehmen bzw. den möglichen Verursacher und lehnt unberechtigte Ansprüche ab oder reguliert berechtigte Ansprüche im Rahmen des Versicherungsumfangs.
Für bestimmte Berufsgruppen ist eine reine Vermögensschadenhaftpflicht-Police vorteilhaft. Diese leistet auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden.
Wer benötigt diese Versicherung?
Alle Unternehmen - vom Gewerbetreibenden über den Ingenieur und Berater bis hin zum Industrieunternehmen.
Was ist versichert?
Je nach bestehendem Vertrag ist die gesetzliche Haftpflicht versichert, welche aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen des versicherten Betriebes entstehen kann. Auch die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter Produkte kann und sollte mitversichert sein.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen bis zur Höhe des Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die daraus als Folge entstehen.
Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen, die als sogenannte Sublimite bezeichnet werden. Es ist besonders auf diese Sublimite zu achten, da eine hohe Deckungssumme für Personen- und Sachschäden im Vertrag nicht automatisch bedeutet, dass auch der Produktschaden entsprechend versichert ist. Oft sind solche Sublimite unzureichend versichert.
Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert. Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B. durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse entstehen, wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse, für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse, durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen sowie durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind z.B. Eigenschäden, vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, reine Vermögensschäden, also Schäden am Vermögen anderer, die nicht durch vorausgehende Personen- oder Sachschäden entstanden sind.
Geltungsbereich der Versicherung?
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt regelmäßig für Betriebsstätten in Deutschland, kann aber auch auf Niederlassungen oder Tochter-/Schwesterunternehmen in Europa und weltweit ausgedehnt werden.
Darüber hinaus besteht auch Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass der versicherte Betrieb dorthin geliefert hat oder liefern lassen hat. Dies nennt man indirekte Exporte.
Für Produkte, die durch direkten Export ins Ausland gelangen, kann der Versicherungsschutz erweitert werden. Spezielle Regelungen gibt es für Betriebe, die für die Kfz-Industrie produzieren.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Höhe der Versicherungssumme ist vom speziellen Risiko des Versicherungsnehmers abhängig